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ADAC

Verkehrsrecht (ADAC-Vertragsanwälte)

Verkehrsrechtliche Fallgestaltungen gehören zu den vielfältigsten in der Juristerei. V.a. zu nennen sind die Unfallregulierung und die oft leidigen Bußgeldsachen, das Verkehrsstrafrecht – zu schnell gefahren – Führerschein weg? MPU? Punkte? Alkohol am Steuer? – in Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich. Selbst genaue Kenntnisse des Strafrechts und des Strafprozessrechts werden nicht ausreichen. Wenn der strafrechtliche Vorwurf im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall erhoben wird, hat die Verteidigung erhebliche Auswirkungen auf Fragen der Haftung aus dem Verkehrsunfall sowie auf versicherungsrechtliche Folgen. Es droht immer ein Regress der eigenen Haftpflichtversicherung gegen den Fahrer. Darüber hinaus müssen verwaltungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Führerschein berücksichtigt werden. Oft entscheidet sich der Ausgang dieser Folgeprobleme mit den ersten Schritten der Verteidigung gegen den strafrechtlichen Vorwurf.Ihr Ansprechpartner: RA Heinz Jürgen Müller. Im weiteren Sinne zählen hierzu auch Streitigkeiten rund um den Neu- oder Gebrauchtwagenkauf, was natürlich auch zum Bereich des Kaufrechts – Gewährleistungsrechte – zählt s.u.). Als ADAC-Syndici hat die Sozietät einen langjährigen exzellenten Ruf und verfügt über große Erfahrung in Unfallsachen aller Art.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der dafür eingerichteten ADAC Internetseite