15.06.2016: BOSCH schließt Werk in Neunkirchen – Wegfall von 200 Stellen
Heute, Mittwoch, 15.06.2016, hat die Firma BOSCH bekannt gegeben ihr Werk in Neunkirchen zu schließen, Es gäbe keine Alternative hierzu – den Mitarbeitern sollen „sozialverträgliche“ Lösungen angeboten werden, ggf. die Weiterbeschäftigung an anderen Standorten.
Fakt ist, dass es sicherlich zu der Beendigung einer Vielzahl von Arbeitsverhältnissen kommen wird, gleich ob über eine Kündigung oder ggf. einen Aufhebungsvertrag.
In jedem Fall sollten sich betroffene Arbeitnehmer umgehend informieren – insbesondere gilt beim Ausspruch von Kündigungen eine Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung zur Erhebung einer notwendigen Klage vor dem Arbeitsgericht, will man sich gegen die Kündigung verteidigen.
Ob hier mit dem bestehenden Betriebsrat schon Gespräche im Hinblick auf diese Betriebsänderung geführt wurden, insbesondere bzgl. eines Interessenausgleichs mit Sozialplan ist noch nicht bekannt.
Herr RA Rouven Schön, Fachanwalt für Arbeitsrecht beantwortet entsprechende Fragen umgehend!
21.05.2016: Hela-Baumarkt in Bous schließt – 100 Kündigungen
Der HELA Baumarkt in Bous wird geschlossen. Dies hat Globus als Eigentümer bestätigt, den Mitarbeitern wurde gekündigt. Gegen eine solche Kündigung muss zwingend innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung Klage zum zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden, ansonsten wird die Kündigung so wirksam, wie sie ausgesprochen wurde.
Wir raten daher ausdrücklich allen von einer Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses betroffenen Arbeitnehmern, sich umgehend Rechtsrat einzuholen und Klage fristwahrend zu erheben und dann ggf. im gerichtlichen Verfahren eine vernünftige Lösung zu finden mit der Vereinbarung einer Weiterbeschäftigung im neuen Globus-Standort.
Herr RA Rouven Schön, Fachanwalt für Arbeitsrecht, berät in diesen Fragen.
27.04.2016: Amtsgericht Neunkirchen spricht Betroffenen in Bußgeldangelegenheit wegen Geschwindigkeitsüberschreitung frei – Beweisverwertungsverbot
Das Amtsgericht Neunkirchen hat mit Urteil vom 27.04.2016 einen Betroffenen in einer Bußgeldangelegenheit wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung freigesprochen.
Betroffene sollten daher davon Abstand nehmen, Zahlungen zu leisten bei Zustellungen von Verwarngeldangeboten und gegen Bußgeldbescheide sofort Einspruch einlegen.
Die Stadt Neunkirchen hatte vor gut 2 Jahren an 3 Stellen im Stadtgebiet jeweils 2 Messanlagen der Firma Jenoptik Robot GmbH installieren lassen.
An einer solchen Messstelle wurde der Betroffene mit überhöhter Geschwindigkeit gemessen.
Nach Durchführung einer mehrtägigen Hauptverhandlung mit Einvernahme von Zeugen, insbesondere von Mitarbeitern des Städtischen Ordnungsamtes, hat das Amtsgericht Neunkirchen den Betroffenen freigesprochen. Das Amtsgericht ist hierbei von einem Beweisverwertungsverbot ausgegangen aufgrund der Tatsache, dass der Auswertevorgang nicht durch die Kreisstadt Neunkirchen als eigentlicher Herrin des Verfahrens durchgeführt wird, sondern durch den privaten Anbieter, die Firma Jenoptik.
Nach Einholung eines Sachverständigengutachtens hatte sich insoweit herausgestellt, dass die Städtischen Mitarbeiter sich auf die Auswertung der Datensätze der Firma Jenoptik verlassen und keine gesonderte eigene Prüfung vornehmen, so dass vorliegend die Geschwindigkeitsmessung nicht mehr als hoheitliche Aufgabe durchgeführt wird.
Insbesondere hat das Amtsgericht Neunkirchen zur Begründung den Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport über die Wahrnehmung der Verkehrsüberwachung durch Ortspolizeibehörden gem. § 80 IV SPolG aus dem Jahre 2012 thematisiert.
In diesem Erlass ist ausdrücklich formuliert, dass eine Mitwirkung von Privaten aufgrund der Rechtslage nur im Ausnahmefall in sehr beschränktem Umfang möglich ist.
Insbesondere müssen die Privaten in die städtische Organisation eingegliedert sein, was in Neunkirchen nicht der Fall ist.
So führt der Erlass wörtlich aus:
„Auch die Durchführung des technischen Messvorganges durch Private als bloße „Verwaltungshilfe“ scheidet aus, da die Messung bereits die Grundlage für die hoheitliche Sanktion und deshalb ebenfalls dem hoheitlichen Bereich zuzuordnen ist.“
Im Übrigen wurde im eingeholten Sachverständigengutachten auch ausgeführt, dass die Daten, welche von den Messanlagen an die Firma Jenoptik übertragen werden, als auch sodann von Jenoptik an die Kreisstadt Neunkirchen weitergeleitet werden, einer Manipulation grundsätzlich zugänglich sind und somit nicht gewährleistet ist, dass die Daten auf dem Übertragungsweg nicht verfälscht wurden.
Zusammenfassend hat das Amtsgericht Neunkirchen daher ein Beweisverwertungsverbot angenommen und den Betroffenen freigesprochen. Es bleibt abzuwarten, ob Rechtsmittel eingelegt werden.
03.04.2016: Kündigungen bei Th. Jansen Armaturen am Standort St. Ingbert
Wie bereits im Januar 2016 angedeutet, hat das Unternehmen Th. Jansen aus St. Ingbert nunmehr Kündigungen ausgesprochen – die Produktion soll stillgelegt werden und nur einige Bürokräfte sollen verbleiben. Es wurde ein Sozialplan ausgearbeitet, jedoch sind die Kündungen erst Ende März ausgesprochen worden, so dass es ggf. Zustellprobleme gibt im Hinblick auf die einzuhaltenden Kündigungsfristen. Generell ist hier eine Prüfung in jedem Einzelfall nötig – gegen eine Kündigung muss innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zustellung Klage eingereicht werden, auch wenn „nur“ die Frist fehlerhaft berechnet ist.
Herr Rechtsanwalt Rouven Schön, Fachanwalt für Arbeitsrecht , betreut bereits mehrere Arbeitnehmer – im Einzlfall hat sich schon gezeigt, dass Kündigungsfristen falsch sind und Zustellungen erst im April erfolgten, so dass sich die Fristen verschieben. Betroffene Mitarbeiter sollten sich hier unbedingt beraten lassen, auch im Hinblick auf den gesamten Verlauf nach Ausspruch der Kündigungen.
15.02.2013: ENROTHERM St. Ingbert entlässt alle Mitarbeiter
Die Firma ENROTHERM in St. Ingbert hat alle Mitarbeiter fristlos entlassen – betriebsbedingt – wie es in dem Kündigungsschreiben heisst. Zu hören ist, dass ein Verkauf des Unternehmens stattgefunden hat.
Es handelt sich damit um einen Betriebsübergang iSv. § 613a BGB, so dass der Betriebsübernehmer die Belegschaft ebenso zu übernehmen hat. Wegen eines Betriebsübergangs ausgesprochene Kündigungen sind schlicht unwirksam. Ebenso müssen weitere Formalitäten eingehalten werden, so z.B. die Benachrichtigung der Mitarbeiter sowie vorliegend eine Massenentlassungsanzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit.
Die Arbeitnehmer sollten zwingend sich beraten lassen und insoweit Klage erheben beim zuständigen Arbeitsgericht in Neunkirchen – dies binnen einer Frist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung.
Herr RA Rouven Schön, Fachanwalt für Arbeitsrecht, ist mit Fällen betraut. Die Frist zur Einreichung der Klagen läuft ab am 06.03.2013.
01.06.2012: SCHLECKER wird zerschlagen – weitere Kündigungen!
Nunmehr steht fest, dass die Drogeriemarktkette nach dem Votum der Gläubiger zerschlagen wird. Dies bedeutet, dass innerhalb der laufenden Insolvenz weitere Kündigungen ausgesprochen werden.
Insoweit raten wir jedem betroffenen Mitarbeiter, diese Kündigungen mittels einer Klage anzugreifen, so wie wir dies bereits allen anderen Mitarbeiterinnen, die von der ersten Kündigungswelle im März betroffen waren, geraten hatten. Nur so können etwaige Ansprüche – es können sich jeden Tag Änderungen ergeben – gewahrt werden.
Die Frist zur Klageeinreichung beim Arbeitsgericht beträgt 3 Wochen ab Zustellung der Kündigung. Wir vertreten bereits eine Vielzahl von Mitarbeiterinnen – gerne beraten wir auch Sie!
Ansprechpartner ist Herr RA Rouven SCHÖN, FA für Arbeitsrecht.
29.03.2012: Peugeot verlässt Saarbrücken
Am Mittwoch, 28.03.2012, teilte Peugeot mit, dass die Deutschlandvertretung der v.a. im Saarland beliebten Automarke nach Köln verlagert würde.
Damit stehen auch eine erhebliche Zahl von Arbeitsplätzen auf der Kippe – es bleibt abzuwarten, ob die Mitarbeiter, ähnlich wie im Fall des Baumarktes Praktiker, Änderungekündigungen erhalten, wonach sich der Arbeitsplatz verlagert von Saarbrücken nach Köln.
Betroffene Mitarbeiter sollten sich rechtzeitig informieren und über die Modalitäten einer Kündigung, eines Aufhebungsvertrages und die Bedeutung von Sozialplänen und Abfindungen aufklären lassen.
Herr RA Rouven Schön, Fachanwalt für Arbeitsrecht , erteilt hier Auskunft.
29.03.2012: Update SCHLECKER – keine Transfergesellschaft – Kündigungen!
Da die einzelnen Bundesländer sich nicht auf eine gemeinsame Linie für die Bereitstellung von Bürgschaften zur Finanzierung der angedachten Transfergesellschaft einigen konnten, werden nun ca. 11.000 Kündigungen durch die Insolvenzverwaltung verschickt.
Sofern diese noch im Monat März zugestellt werden, wovon auszugehen ist, enden die Arbeitsverhältnisse dann zum 30.06.2012.
Es ist jedem betroffenen Arbeitnehmer dringend anzuraten, gegen diese Kündigung vor dem zuständigen Arbeitsgericht Klage zu erheben, dies binnen einer Frist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung, damit die weitere Entwicklung abgewartet werden kann.
Werden diese drei Wochen nicht genutzt, um Klage zu erheben, wird die Kündigung danach wirksam und das Arbeitsverhältnis wäre tatsächlich beendet zum 30.06.2012.
Arbeitnehmer sollten in diesem Zusammenhang auch keine Kosten scheuen, da sicher einige über eine Rechtschutzversicherung verfügen, andere erhalten Prozesskostenhilfe.
Herr RA Rouven Schön, Fachanwalt für Arbeitsrecht , steht bei Rückfragen zur Verfügung.
29.03.2012: Mitarbeiter von Schlecker erhalten Kündigungen; Transfergesellschaften fraglich!
Wie aus der Presse zu erfahren war, wird die Insolvenzverwaltung von Schlecker Kündigungen an diejenigen Mitarbeiter verschicken, deren Arbeitsplatz wegfällt nach angeblich ordnungsgemäß durchgeführter Sozialauswahl, wenn diese das Angebot, in eine Transfergesellschaft zu wechseln, nicht annehmen. Die Kündigungsfrist liegt auf Grund der laufenden Insolvenz bei maximal 3 Monaten. Betroffenen Arbeitnehmerinnen sei an dieser Stelle angeraten, die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage anzugreifen, um „den Fuss in der Tür zu behalten“ und die weitere Entwicklung abzuwarten. Ab Zugang der Kündung läuft insoweit eine Frist von 3 Wochen, die eingehalten werden muss, um Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen.
Die Annahme von Angeboten, direkt in eine Transfergesllschaft zu wechseln, sollten gut überlegt sein – zum einen ist das Arbeitsverhältnis mit Schlecker mit Abschluss eines Vertrages mit der Transfergesellschaft definitiv beendet, zum anderen muss sich jeder Arbeitnehmer fragen, was die Transfergesellschaft ihm bieten kann an Weiterqualifizierung. Im Übrigen ist eine Finanzierung der einzelnen regionalen Gesellschaften weiterhin offen – die Mitarbeiterinnen sollten – so das Angebot – bis Dienstag, 27.03.2012 – den Vertrag mit der Transfergesellschaft unterzeichnet haben. Deren Finanzierung ist allerdings bis heute, Donnerstag, 29.03.2012, immern noch nicht gesichert, so dass davon abgeraten werden muss, die vorliegenden Verträge zu untzerzeichnen.
Herr RA Rouven Schön, Fachanwalt für Arbeitsrecht , steht bei Rückfragen zur Verfügung.
06.03.2012: Update PRAKTIKER – kein Geld für Sozialplan – Klagen!
Nach Ausspruch von ca. 310 Kündigungen durch die Baumarktkette Praktiker in Kirkel stellt sich nunmehr heraus, dass noch keine liquiden Mittel vorhanden sind, um Abfindungen zu zahlen, wie es eigentlich ausgehandelt war. Der Passus in der jüngsten Version des vereinbarten Sozialplans ist in diesem Zusammenhang mehr als unüblich.
Betroffene Arbeitnehmer sollten daher zügig rechtliche Beratung einholen und Klage erheben – sind drei Wochen ab Zugang der Kündigung verstrichen, ist die Kündigung nicht mehr angreifbar.
28.02.2012: Änderungskündigungen bei Baumarkt Praktiker Services GmbH sowie der Praktiker AG
Die Baumarktkette Praktiker spricht derzeit auf Grund des angestrebten Umzugs der Konzernzentrale von Kirkel im Saarland nach Hamburg Änderungskündigungen aus, was bedeutet, dass aus Sicht von Praktiker das jeweilige Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der individuellen Kündigungsfrist, wird nicht das gleichzeitig unterbreitete Angebot einer Weiterbeschäftigugn in Hamburg angenommen.
Zu beachten ist dabei die Frist von drei Wochen ab Zugang der Änderungskündigung – dies in zweierlei Hinsicht: wird das Angebot nicht angenommen gegenüber Praktiker, endet das Arbeitsverhältnis zum vereinbarten Termin vorbehaltlich einer Überprüfung durch das Arbeitsgericht – zur Klageerhebung besteht ebenfalls eine Frist von drei Wochen ab Zugang des Schreibens.
Betroffene sollten in jedem Fall anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, da vorliegend erhebliche Problemfelder – auch im kollektivrechtlichen Bereich (Betreibsratstätigkeit) – eröffnet sind.
Herr RA Rouven Schön, FA für Arbeitsrecht, steht gerne zur Verfügung.
31.05.2011: ArbG Berlin: CGZP auch für die Vergangenheit tarifunfähig – Nachforderungen bestehen wohl zu Recht!
Wie erwartet hat das ArbG Berlin in dem Verfahren 29 BV 13947/10 beschlossen, dass die CGZP, Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen, auch in der Vergangenheit nicht tariffähig war und sich damit dem BAG und dessen Beschluss vom 14.12.2010 angeschlossen. Die CGZP sei gerade keine Spitzenorganisation iSv. § 2 III TVG und daher nicht befugt, Tarifverträge abzuschließen.
Leiharbeitnehmer sollten nunmehr umgehend ihre Forderungen auf vergleichbaren Lohn geltend machen, wenn sie nach einem Tarif der CGZP in der Vergangenheit entlohnt wurden. Geltend gemacht werden kann die Differenz zwischen dem Leiharbeitslohn und dem Lohn, den festangestellte Arbeitnehmer in der jeweiligen Firma erhalten. Dies kann zu erheblichen Nachforderungen führen!
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, er kann mit der Beschwerde zum Landesarbeitsgericht angefochten werden.
Ansprechpartner ist Herr RA Rouven Schön , Fachanwalt für Arbeitsrecht.
12.05.2011: CGZP tarifunfähig – Echte Chance für Leiharbeitnehmer!
Mit Beschluss vom 14.12.2010 (1 ABR 19/10 ) hat das BAG entschieden dass die CGZP, die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften und Personalserviceagenturen, nicht tariffähig ist. Dies eröffnet den Arbeitnehmern der Zeitarbeitsunternehmen, welche auf Basis der durch die CGZP geschlossenen Tarifverträge „ausgeliehen“ waren an andere Unternehmen die Möglichkeit auf erhebliche Lohnnachzahlungen. Die einzelnen Zeitarbeitsunternehmen spielen momentan noch auf „Zeit“, da argumentiert wird, der Beschluss des BAG gelte nicht für die Vergangenheit, sondern lediglich gegenwartsbezogen. Zu dieser Frage läuft allerdings vor dem ArbG Berlin gerade ein weiteres Beschlussverfahren (29 BV 13947/10), in welchem Termin ansteht Anfang Juni 2011.
Positive Urteile für Arbeitnehmer gibt es bereits, so z.B. die Entscheidung des ArbG Krefeld vom 19.04.2011 (4 Ca 3047/10), in welcher einer Arbeitnehmerin 13.200,- € zugesprochen wurden, dies rückwirkend.
Ansprechpartner in unserer Kanzlei ist Herr RA Rouven Schön.
01.01.2011: Neue Düsseldorfer Tabelle 2011 vorgestellt!
In unserer Rubrik „Informationen “ können sie die neue Düsseldorfer Tabelle 2011 als .pdf – Dokument abrufen.
Rechtsanwalt Siegfried Schön steht ihnen bei Fragen als Fachanwalt für Familienrecht zur Verfügung.
22.04.2010: Bußgeldkatalog aktualisiert
Unter der Rubrik „Linkliste “ haben wir für Sie einen neuen Link zum Bußgeldkatalog eingearbeitet. Testen Sie dieses neue Angebot!
30.06.2009: LAG Hessen kippt Altersstaffeln im Tarifvertrag und AGG
Dieses Urteil des LAG Hessen vom 22.04.2009 (2 Sa 1689/08), welches nun veröffentlicht wurde, könnte Geschichte schreiben. Hatte die Vorinstanz des ArbG Marburg die Klage noch abgewiesen, so gab das LAG nun dem Kläger Recht und entschied, dass eine tarifliche Regelung, in der die Grundvergütung der Höhe nach Lebensaltersstufen gestaffelt wird, wegen unmittelbarer Benachteiligung wegen des Alters i.S.d. §§ 1, 3 AGG unwirksam ist.
Hintergrund des Rechtsstreits war das Verlangen eines 31 Jahre alten Angestellten des öffentlichen Dienstes auf Erhalt der Vergütung nach der höchsten Lebensaltersstufe der die Vergütung regelnden Tarifvorschriften. Nach den auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden Tarifvorschriften war die Grundvergütung der Höhe nach abhängig von dem Lebensalter nach einer im Tarifvertrag aufgeführten Staffelung zu zahlen. Folge war, dass jüngere Mitarbeiter bei gleicher Tätigkeit eine niedrigere Grundvergütung erhielten als ältere Beschäftigte.
Die Revision wurde zugelassen – bleibt eine Entscheidung des BAG abzuwarten!
Die Pressemitteilung (von JURIS) finden Sie H I E R
03.12.2008: LG München: Über € 10.000 Schadensersatz bei sechs kopierten Bildern – Urteil vom 18.09.2008,
Die Nutzung von sechs urheberrechtlich geschützten Fotografien auf einer Homepage verletzen die ausschließlichen Nutzungsrechte des Urhebers. Die höhe des Schadensersatzanspruch richtet sich nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie. Werden Rechte eines Fotografen ohne dessen Namensnennung verletzt, so kann der Schadensersatz mit einem 100 %igen Zuschlag des üblichen Nutzungshonorars bemessen werden (Urteil des LG München v. 18.09.2008, Az. 7 O 8506/07).
Lesen Sie den Volltext in unserer Rubrik „Rechtsprechung – Internetrecht„.
25.10.2008: Kräftige Erhöhung der Geldbußen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
Das Bundeskabinett hat am 21.05.2008 den von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee vorgelegten Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen.
Der Entwurf schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen, damit die Geldbußen für die Verkehrsverstöße angehoben werden können, die nach Meinung des Kabinetts die Hauptunfallursachen sind.
Der Bundesrat hat am 4. Juli 2008 der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und am 10. Oktober 2008 der Änderung des Bußgeld-Kataloges zugestimmt. Nach noch ausstehender Zustimmung des Bundestages zur Änderung des StVG sollen die neuen Regelungen Anfang 2009 in Kraft treten.
Informieren Sie sich H I E R über die geplanten Änderungen, die für die Verkehrsteilnehmer teuer werden. Eine Rechtschutzversicherung im Verkehrsbereich hilft, sich gegen möglicherweise ungerechtfertigte Bußgeldbescheide zur Wehr zu setzen.
22.10.2008: Update – Doch kein Verwertungsverbot: OLG Zweibrücken hebt LG Frankenthal auf!
Die positive Entscheidung des LG Frankenthal zum Verwertungsverbot von IP-Adressen in einem Zivilverfahren als Beweis ist in der Berufungsinstanz vor dem OLG Zweibrücken gekippt worden.
Das OLG führt in seiner Entscheidung vom 26.09.2008 (4 W 62/08) leitsätzlich folgendes aus:
„Die Mitteilung der Identität desjenigen, der zu einem bestimmten Zeitpunkt Nutzer einer dynamischen IP-Adresse war, dürfte lediglich die Mitteilung eines „Bestandsdatums“ darstellen. Jedenfalls greift eine solche Mitteilung nicht in Grundrechte des Nutzers ein.“
Damit erweist sich das Urteil des LG Frankenthal (s.u.) lediglich als Pyrrhussieg.
Die Entscheidung finden Sie in unserer Rubrik „Rechtsprechung – Internetrecht„.
28.09.2008: Auskunftsanspruch der Musikindustrie erst bei 3000 Musiktiteln oder 200 Filmen!
Der Musikindustrie werden zunehmend Handschellen angelegt: Nachdem die Generalstaatsanwaltschaften eine Empfehlung dahingehend abgegeben haben, nur noch sehr eingeschränkt Auskunftsersuchen über die hinter einer IP-Adresse stehenden Anschlussinhaber zu bearbeiten (3000 Titel, 200 Filme), hat nun das LG Frankenthal in einer aktuellen Entscheidung auch den neuen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch des § 101 UrhG stark eingeschränkt.
Mit Beschluss vom 15.09.2008 (6 O 325/08) setzt es sich in krassen Gegensatz zu 2 ersten Entscheidungen zu diesem Problemkreis von Anfang September 2008 des LG Köln (28 AR 4/08) vom 02.09.2008 und des LG Düsseldorf (Beschl. v. 12.9.2008 – 12 O 425/08).
Hatten diese beiden Gerichte es für einen Auskunftsanspruch für ausreichend erachtet, wenn ein Musikalbum angeboten wird, stellt das LG Frankenthal sich auf die Seite der Staatsanwälte: erst bei 3000 Musiktiteln oder 200 Filmen sei ein sog. „gewerbliches Ausmaß“ im Sinne des § 101 UrhG erreicht. Damit wird es für die Musikindustrie immer schwieriger, ihre Rechte durchzusetzen.
Die Entscheidung finden Sie in unserer Rubrik „Rechtsprechung – Internetrecht„.
Mit freundlicher Unterstützung von MIR – Medien, Internet und Recht.
19.09.2008: BGH gibt Bergbaugeschädigtem Recht!
In unserer Mitteilung vom 17.01.2008 hatten wir festgehalten, dass das Landgericht Saarbrücken im Streit um von der RAG zu zahlende Entschädigungsleistungen das erstinstanzliche Urteil des AG Lebach aufgehoben hatte (s.u.).
Mit Urteil vom heutigen Tag (V ZR 28/08) hat der BGH dem Betroffenen Recht gegeben, das Berufungsurteil des LG Saarbrücken aufgehoben und den Streit zurückverwiesen, um die Höhe der Entschädigung festzulegen.
Der BGH begründetet seine Entscheidung damit, dass die Vorschriften des Bergrechts (§§ 114ff BBergG) keine abschließenden Regelungen seien und den Ausgleichsanspruch des § 906 II 2 BGB unberührt ließen. Das Landgericht hat nun in einem neuen Verfahren zu prüfen, ob die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen und wie hoch der Schaden zu bemessen ist. Das Amtsgericht Lebach hatte diesen auf ca. 1100,- € taxiert.
Lesen Sie hier die Pressemitteilung des BGH.
11.08.2008: Verwertungsverbot für IP-Adressenauskunft bzgl. Filesharing
Mit Beschluss vom 21.05.2008 (Az: 6 O 156/08) hat das Landgericht Frankenthal eine Entscheidung gefällt, die die Musikindustrie in die Schranken weisen könnte.
Die Richter entschieden, dass die über ein Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaft beim Provider ermittelten Daten nicht in einem Zivilverfahren bzgl. einer ausgesprochenen Abmahnung verwertet werden dürfen, da es sich hierbei um sog. Verkehrsdaten handele.
Diese Verkehrsdaten (im Gegenteil zu den sog. Bestandsdaten) dürfen nur bei Verdacht schwerer Straftaten verwertet werden (§ 100a II StPO), was bei Filesharing jedoch nicht anzunehmen sei.
Die Entscheidung stellt einen herben Rückschlag für die Musikindustrie dar, ist jedoch nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, wie die Berufungskammer entscheidet. Seit 01.09.2008 wurde im UrhG ein sog. zivilrechtlicher Auskunftsanspruch etabliert. Die Auskunft über IP-Adressen erfolgt nunmehr nicht mehr über die Staatsanwaltschaften, sondern die Zivilgerichte, was allerdings nichts an der grundlegenden Frage ändert, ob die ermittelten Daten verwertet werden können oder nicht. Sollte Rechtskraft eintreten bedeutet dies zunächst Aufatmen für die Abmahnopfer.
Die Entscheidung finden Sie in unserer Rubrik „Rechtsprechung – Internetrecht„.
27.06.2008: EuGH dämmt Führerscheintourismus erheblich ein!
Wie bereits in einem unserer frühren Artikel (s.u. – „Baldiges Ende des Führerscheintourismus“) angekündigt, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nunmehr in den Rechtssachen Wiedemann u.a. (Aktenzeichen C-329/06 und C-343/06 sowie C-334/06 und C-336/06) eine Verschärfung des sog. „Führerscheintourismus“ vorgenommen.
Im nun veröffentlichen Urteil wurde es zwar grundsätzlich für zulässig erachtet, den Führerschein im Ausland zu erwerben und so in Deutschland die MPU („Idiotentest“) zu umgehen, sofern der Führerschein im europäischen Ausland nach Ablauf der in Deutschland verhängten Sperrfrist erteilt wird.
Einschränkend weisst der EuGH jedoch darauf hin, dass Deutschland die „tschechischen Führerscheine“ dann nicht anerkennen muss, wenn klar ersichtlich ist, dass die Inhaber nicht in der Tschechei ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben.
Lesen Sie das gesamte Urteil in unserer Rubrik „Rechtsprechung – Verkehrsrecht (ADAC-Vertragsanwälte)„.
28.05.2008: Anschlusszwang zum öffentlichen Kanalnetz im Saarland – Klagen stehen bevor!
In jüngster Zeit war in der saarländischen Presse zu lesen, dass Hausklärgruben gänzlich abgeschafft werden sollen und ein Anschluss an das öffentliche Kanalnetz stattzufinden hat durch die Hauseigentümer – was notfalls auch durch entsprechende Bescheide durchgesetzt werden soll.
Hintergrund ist eine Richtlinie der EU, welche vorsieht, dass alle Gebäude bis Ende 2008 an das öffentliche Kanalnetz anzuschließen sind (Grundlage ist die Richtlinie des Rates 91/271/EWG v. 21.05.1991, geändert duch die Richtlinie der Kommission 98/15/EG v. 27.02.1998), was für die einzelnen betroffenen Bürger – im Saarland ca. 2000 – erhebliche Kosten mit sich bringen wird.
Zuständige Behörde ist das Landesamt für Umweltschutz, welches bereits Aufforderungsschreiben versandt hat, sich an das öffentliche Kanalnetz anzuschließen. Wird dem nicht Folge geleistet, so wird der Anschlusszwang aller Voraussicht nach durch entsprechende Bescheide durchgesetzt werden. Eine weitere möglichkeit besteht darin, Befreiungsanträge vom Anschluss- und Benutzungszwang zu stellen, welche seitens der Behörde zu bescheiden sind.
Der Bürger ist jedoch nicht schutzlos gestellt, stehen ihm entsprechende Rechtsbehelfe wie Widerspruch und Klage zur Seite.
Herr RA Siegfried Schön, einer der wenigen Fachanwälte für Verwaltungsrecht saarlandweit, vertritt in diesem Bereich ihre Interessen. Vereinbaren Sie einen Termin!
24.04.2008: Gewährleistungsrechte trotz „Schwarzarbeit“ !
Pressemitteilung des BGH (Urteile des BGH v. 24.04.2008 – Az: VII ZR 140/07 und 42/07:
Der für das Werkvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in zwei Fällen zu entscheiden, welche Folgen sich bei mangelhafter Werkleistung für Ansprüche des Auftraggebers ergeben, wenn der Auftragnehmer seine Leistungen aufgrund eines Werkvertrags mit einer sog. Ohne-Rechnung-Abrede erbracht hat.
In beiden Fällen hatten die Parteien vereinbart, dass für die zu erbringenden Leistungen keine Rechnung gestellt werden sollte. Im Hinblick auf diese Ohne-Rechnung-Abrede haben die Gerichte in beiden Instanzen der jeweiligen Klagepartei die geltend gemachten Gewährleistungsrechte wegen Nichtigkeit des Werkvertrags abgesprochen. Zur Begründung wurde ausgeführt, die Ohne-Rechnung-Abrede diene der Steuerhinterziehung und sei damit wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nichtig. Dies habe die Gesamtnichtigkeit des Vertrags zur Folge, da nicht belegt sei, dass dieser bei ordnungsgemäßer Rechnungsstellung zu denselben Konditionen abgeschlossen worden wäre.
Hier urteilte der BGH allerdings, dass den Beklagten (Auftragnehmer) die Berufung auf die Gesamtnichtigkeit des Werkvertrages wegen der Gesetzwidrigkeit der Ohne-Rechnung-Abrede versagt ist.
Gelangen Sie hier zur gesamten Pressemitteilung des BGH!
16.04.2008: Unterhaltsregress des Scheinvaters gegen den Erzeuger des Kindes!
Pressemitteilung des BGH:
Der u. a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Unterhaltsklage eines Scheinvaters gegen den mutmaßlichen Erzeuger, dessen Vaterschaft bisher nicht festgestellt worden ist, zu entscheiden (Urteil v. 16.04.2008 – Az: XII ZR 144/06).
Beide Vorinstanzen haben der Klage den Erfolg versagt, weil § 1600d Abs. 4 BGB bestimmt, dass die Rechtswirkungen der Vaterschaft erst vom Zeitpunkt ihrer Feststellung an geltend gemacht werden können, und haben sich insoweit auf ein Senatsurteil aus dem Jahre 1993 (BGHZ 121, 299) berufen, demzufolge eine Inzidentfeststellung der Vaterschaft im Rahmen eines Prozesses über den Scheinvaterregress grundsätzlich unzulässig ist.
An dieser Entscheidung hält der Senat nicht mehr uneingeschränkt fest und lässt eine Inzidentfeststellung der Vaterschaft nunmehr in Ausnahmefällen wie dem vorliegenden zu, weil sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen inzwischen in entscheidenden Punkten geändert haben und der Scheinvater andernfalls trotz bestehenden gesetzlichen Anspruchs rechtlos gestellt wäre.
Die gesamte Pressemitteilung finden Sie hier.
01.04.2008: Keine zwangweise Durchsetzung der Umgangspflicht eines Elternteils!
Pressemitteilung des BVerfG:
Ein Kind hat einen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, dass seine Eltern Sorge für es tragen und der mit ihrem Elternrecht untrennbar verbundenen Pflicht auf Pflege und Erziehung ihres Kindes nachkommen. Allerdings dient ein Umgang mit dem Kind, der nur mit Zwangsmitteln gegen seinen umgangsunwilligen Elternteil durchgesetzt werden kann, in der Regel nicht dem Kindeswohl. Daher ist in solchen Fällen die Zwangsmittelvorschrift des § 33 FGG verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass eine zwangsweise Durchsetzung der Umgangspflicht zu unterbleiben hat. Anders liegt es, wenn es im Einzelfall hinreichende Anhaltpunkte gibt, die darauf schließen lassen, dass ein erzwungener Umgang dem Kindeswohl dienen wird. Dann kann der Umgang auch mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden.
Lesen Sie die gesamte Entscheidung des BVerfG hier.
20.03.2008: Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig – Abmahnopfer aufatmen?
Nach der zum 01. Januar 2008 in Kraft getretenen Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sind Diensteanbieter im Internet grds. verpflichtet, Verbindungsdaten der Nutzer für 6 Monate aufzubewahren – auf Vorrat zu sichern, auch ohne konkreten Anlass.
Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Entscheidung vom 19.03.2008 in einem einstweiligen Anordnungsverfahren entschieden, dass die Praxis der Speicherung zwar ordnungsgemäß ist, die Daten jedoch nur dann an die Ermittlungsbehörden herausgegeben werden dürfen, wenn eine Katalogstraftat des § 100a II StPO betroffen ist, also nur, wenn eine schwere Straftat im Raum steht.
Über diese „Masche“ sind bislang die Musikunternehmen bzw. deren Anwälte an die persönlichen Adressdaten von Tauschenbörsennutzern gelangt und haben Abmahnungen versandt. Jedoch bedeutet diese Vorab-Entscheidung nicht, dass damit sämtliche Gefahren gebannt sind für illegale Tauschbörsennutzer.
Es handelt sich um eine Enscheidung in einer „einstweiligen Anordnung“ – das Hauptsacheverfahren wird später entschieden – im Übrigen lassen sich auch die Argumente der Musikindustrie hören, wonach nur nach §§ 113a, b TKG eine Entscheidung gefällt worden sei, nicht jedoch zu § 113 TKG, worauf die Auskunftsersuchen an die Ermittlungsbehörden im Rahmen der Tauschenbörsennutzung basierten.
Die Entscheidung finden Sie in unserer Rubrik „Rechtsprechung – Internetrecht„.
16.03.2008: LG Düsseldorf sieht Webhoster in der Haftung
Mit Urteil vom 23.01.2008, Az.: 12 O 246/07, hat das LG Düsseldorf festgestellt, dass RapidShare, Anbieter eines 1-Click-Webhosters-Dienstes, als Störer anzusehen ist und damit für Urheberrechtsverletzungen seiner User haftet. Das Angebot des Dienstes eröffnet die Möglichkeit, urheberrechtlich geschützte Werke als digitale Musikdatei der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. RapiShare stellt somit die Infrastruktur zur Verfügung, mit deren Hilfe die User – die eigentlichen Täter der Urheberrechtsverletzung – ihre Tat vollenden.
Damit stehen Provider vor der Frage, ob Sie ihre User nicht doch einer Überwachung zu unterziehen haben oder nicht. Lesen Sie hierzu auch folgenden Bericht bei Spiegel-online.
Das Urteil des LG Düsseldorf ist abzurufen unter unserer Rubrik „Rechtsprechung – Internetrecht„.
14.03.2008: Neue Musterwiderrufsbelehrung zum 01.04.2008!
Die seit 2002 bestehende Musterwiederrufs- und Rückgabebelehrung für besondere Absatzformen (Haustür- und Fernabsatzgeschäfte), welche in der sog. BGB-InfoVO geregelt sind, erfährt zum 01.04.2008 eine Änderung.
Damit reagiert das Bundesjustizministerium (BMJ) auf die nicht enden wollende Welle von Gerichtsentscheidungen, die beinahe jedes einzelne Wort der Belehrung als unrichtig „brandmarkten“.
In der nun vorliegenden Fassung sind viele Streitpunkte klarer gefasst worden und geben den Verwendern mehr Rechtssicherheit. Es besteht eine Übergangsfrist bis zum 01.10.2008 – dann müssen alle Verwender ihre alten Muster angepasst haben.
Es bleibt zu hoffen, dass – wie in einem zweiten Schritt angedacht – die Musterwiderrufsbelehrung in den Rang eines Gesetzes gehoben wird, damit den Gerichten verwehrt wird, die Regelungen für unwirksam zu erklären.
Die neue Erklärung finden Sie auf unserer Seite „Informationen – Sonstiges„.
10.03.2008: Führerschein: Baldiges Ende des „Führerscheintourismus“ abzusehen!
Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat ein bladiges Ende des Führerscheintourismus in seinen Schlussanträgen v. 14.02.2008 in den verbundenen Rechtssachen C-329/06 und C-343/06 (Wiedemann) gefordert.
Nach bisherigem Recht mussten die Mitgliedstaaten Führerscheine der übrigen EU-Länder ohne jede Formalität anerkennen, wobei hiervon einige Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte in Deutschland auch abgewichen sind.
Unter bestimmten Voraussetzungen seien Ausnahmen von dieser Regel zu machen, so Generalanwalt Bot, z.B. dann, wenn der Führerschein nur deshalb im Ausland erworben würde, um einer in Deutschland angeordneten MPU (Medizinisch psychologische Untersuchung = „Idiotentest“) zu entgehen.
Die deutsche Behörde dürfe dann die Anerkennung der ausländischen Fahrerlaubnis verweigern, insbesondere in den Fällen, in denen in der ausländischen Fahrerlaubnis eine deutsche Adresse eingetragen sei. Dann sei die Umgehung der MPU offensichtlich.
Lesen Sie den gesamten Schlussantrag hier.
23.01.2008: BFH zur Pendlerpauschale – Beschluss v. 10.01.2008 (VI R 17/07 und VI R 27/07)
Seit dem 1. Januar 2007 sind Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte keine Werbungskosten mehr. Der Gesetzgeber geht danach davon aus, dass der Weg von und zu der Arbeitsstätte in die private Sphäre fällt (sog. Werkstorprinzip). Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hält die Neuregelung für verfassungswidrig, soweit Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte weder als Werbungskosten noch auf andere Weise abgezogen werden können.
Das letzte Wort hat nunmehr das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), welchem nach Aussetzung der Verfahren vor dem BFH selbige zur Entscheidung vorgelegt wurden.
Den gesamten Text der BFH-Beschlüsse finden Sie auf unserer Seite „Rechtsprechung – Steuerrecht„.
17.01.2008: LG weisst Klage betr. Bergschäden in Berufung zurück!
Mit heutigem Urteil hat das Landgericht Saarbrücken (Az: 11 S 87/07) die in erster Instanz erfolgreiche Klage eines Bergbaugeschädigten (AG Lebach, Urteil v. 30.03.2007 – 3A C 80/06) abgewiesen und damit der beklagten RAG Deutsche Steinkohle AG Recht gegeben.
Der Kläger hatte einen nachbarrechtlichen Entschädigungsanspruch iSv. § 906 II 2 BGB geltend gemacht. Dieser, so das Landgericht sei allerdings weder in direkter noch in analoger Sichtweise anzuwenden, da er durch die Regelungen des spezielleren Bergrechts verdrängt würde, insbesondere enthalte § 114 BBergG eine abschließende Regelung.
Das Landgericht hat allerdings wegen grds. Bedeutung die Revision zugelassen.
Das Urteil finden Sie im Volltext unter der Rubrik „Rechtsprechung – Allgemeines Zivilrecht„.
08.01.2008: Neues Urteil zur Störerhaftung im Rahmen von Filesharing
Mit heute bekannt gewordener Entscheidung des OLG Frankfurt vom 20.12.2007 (Az: 11 W 58/07) hat nunmehr endlich ein Obergericht die von uns seit längerem vertretene Rechtsauffassung bestätigt, wonach der Anschlussinhaber eines Telefon- bzw. Internetanschlusses nicht „per se“ für angebliche Urheberrechtsverletzungen haftet nur auf Grund der Eigenschaft als Anschlussinhaber (Störerhaftung).
Den vollständigen Beschluss finden Sie in unserer Rubrik „Rechtsprechung – Internetrecht„.
28.09.2007: Hehlereiurteil bzgl. E-Bay aufgehoben!
Heute hat das Landgericht Karlsruhe ein Urteil des AG Pforzheim vom 26.06.2007 aufgehoben, wonach ein E-Bay-Käufer auf Grund der Ersteigerung eines weit unter Wert liegenden Navigationssystems wegen Hehlerei verurteilt wurde.
Zu Unrecht befand die nächst höhere Instanz – einer Kriminalisierung alltäglichen Verhaltens dürfe nicht Vorschub geleistet werden.
Aus dem niedrigen Preis alleine ließe sich kein Verdachtsmoment herleiten.
Auch die Staatsanwaltschaft hatte in Berufungsinstanz Freispruch gefordert. Somit stellt die Verurteilung in 1. Instanz eine „Blüte“ in der Rechtsprechung dar, die schnell verwelkt ist.
28.09.2007: RA Kessler zur WEG-Novelle 2007
Am 01.07.2007 ist die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes in Kraft getreten. Das Gesetz soll die Verwaltung von Eigentumswohnungen vereinfachen.
Auf unser Seite „Informationen“ können Sie den Artikel im Volltext einsehen!
06.09.2007: Bundesfinanzhof: Kürzung der Pendlerpauschale wohl nicht verfassungsgemäß!
Mit heute bekannt gewordenem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH – VI B 42/07) hat dieser ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der seit Anfang des Jahres gekürzten Pendlerpauschale angemeldet und damit dem Finanzgericht Niedersachsen Recht gegeben. Auch das Finanzgericht des Saarlandes hat Zweifel und hat die Angelegenheit dem BVerfG vorgelegt.
Eine endgültige Entscheidung dürfte 2008 gefällt werden.
Den Beschluss des BFH finden Sie in der Rubrik „Rechtsprechung – Steuerrecht„.
04.09.2007: 2 neue strafrechtliche Entscheidungen betr. Filesharing und E-Bay!
Zunächst hat sich das AG Offenburg damit auseinandergesetzt, ob Provider verpflichtet sind, die hinter einer IP-Adresse steckende Adresse preiszugeben, wenn es um den Verdacht einer Urheberrechtsverletzung im Rahmen einer Tauschbörse im Internet geht. Das Auskunftsbegehren der Staatsanwaltschaft wurde zurückgewiesen (Beschluss vom 20.07.2007 – 4 Gs 442/07).
Sodann hat das AG Pforzheim einen Angeklagten wegen Hehlerei verurteilt, da dieser bei E-Bay Ware weit unter Preis gekauft hatte. Wer dementsprechend handele, erkenne es als möglich und nicht fernliegend an, dass das Gerät aus einer rechtswidrigen Vortat stamme und nehme dies billigend in Kauf, da er anhand des eklatanten Preisunterschiedes hätte misstrauisch werden müssen (Urteil vom 26.06.2007 – 8 Cs 84 Js 5040/07).
Die beiden Entscheidungen können Sie unter unserer Rubrik „Rechtsprechung – Strafrecht“ einsehen.
22.06.2007: Neue Düsseldorfer Tabelle 2007 zum Kindes- und Ehegattenunterhalt veröffentlicht
Die Düsseldorfer Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die zwischen Richtern der Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln und Hamm sowie der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. unter Berücksichtigung des Ergebnisses einer Umfrage bei allen Oberlandesgerichten stattgefunden haben.
Nunmehr wurde eine neue Tabelle, gültig ab 1. Juli 2007, veröffentlicht. Die Bedarfssätze liegen dort niedriger als zuletzt.
Die Tabelle finden Sie in unserer Rubrik „Informationen – Sonstiges„.
24.05.2007: Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zum Unterhaltsrecht
Mit jetzt bekannt gewordenem Beschluss vom 28.02.2007 (1 BvL 9/04) hat das BVerfG klargestellt, dass es gegen Art. 6 Abs. 5 GG verstößt, die Dauer eines Unterhaltsanspruchs, den der Gesetzgeber einem Elternteil wegen der Betreuung seines Kindes gegen den anderen Elternteil einräumt, für eheliche und nichteheliche Kinder unterschiedlich zu bestimmen.
Damit steht auch die Verabschiedung der eigentlich für den 25.05.2007 geplanten Unterhaltsrechtsreform auf dem Spiel. Dort hatte sich Justizministerin Zypries zunächst nicht damit durchsetzen können, Müttern für die Betreuung von Kindern den gleichen Unterhaltsanspruch einzuräumen – gleich ob diese Kinder ehelich oder unehelich sind.
Durch den Beschluss des BVerfG ist diese Frage nun höchstrichterlich geklärt – die Richter haben festgestellt, dass unverheiratete Mütter oder Väter künftig für die Betreuung ihrer Kinder vom Ex-Partner genau so lange Unterhalt bekommen müssen wie Geschiedene. Das Verfassungsgericht sah die Benachteiligung lediger Eltern gegenüber verheirateten damit als verfassungswidrig an.
Zentraler Punkt der Begründung: Die geltenden Regelungen und ihre Umsetzung durch die Gerichte verstießen gegen das Verbot der Diskriminierung nichtehelicher Kinder im Grundgesetz.
Den Beschluss erreichen sie über obigen Link oder in unserer Rubrik „Rechtsprechung – Familienrecht„.